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Beliehene Unternehmer

EvidenzblattJudikaturEckart RatzÖJZ 2020/121ÖJZ 2020, 842 - 844 Heft 18 v. 14.9.2020

§ 302 Abs 1 StGB

Beleihung kann nur durch Gesetz oder hoheitlichen Verwaltungsakt erfolgen.

14 Os 118/19p

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