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EuGH: Neues zur Klauselersetzung durch dispositives Recht

ForumAufsatzMartin Spitzer, Alexander WilfingerÖJZ 2020/117ÖJZ 2020, 1002 - 1004 Heft 21 v. 2.11.2020

Rekapitulation

Das AGB-Recht ist im B2C-Geschäft bekanntlich unionsrechtlich durch die KlauselRL 93/13/EWG determiniert und wird daher über weite Strecken durch den EuGH gestaltet. Für die Folgen des Wegfalls von AGB-Klauseln (vgl Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1 KlauselRL) gilt das in besonderem Maße: Aus Abschreckungsgründen ist die geltungserhaltende Reduktion nichtiger Klauseln unzulässig, (FN .

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