Verbot von Bankomatgebühren teilweise verfassungswidrig
Der VfGH hat (anders als § 4 Abs 2) § 4a VerbraucherzahlungskontoG - VZKG idF BGBl I 2017/158 - als verfassungswidrig aufgehoben.
1. § 4 Abs 2 VZKG erklärt Vereinbarungen für unwirksam, denen zufolge Verbraucher ein Entgelt für einzelne Bargeldbehebungen von ihren Zahlungskonten an Geldautomaten mit einer vom kontoführenden Zahlungsdienstleister zum Zahlungskonto ausgegebenen Zahlungskarte zahlen müssen.