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Gerichtsnotorische Umstände müssen als solche festgestellt werden

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/40ÖJZ 2019, 239 - 240 Heft 5 v. 25.2.2019

Dass (auch) gerichtsnotorische Tatsachen keiner Begründung bedürfen, entbindet das Gericht nicht davon, bei Annahme von Gerichtsnotorietät sich im U auf diese zu berufen, also zu behaupten, dass eine Tatsache ohnehin allen Mitgliedern des Schöffensenats bekannt war.

15 Os 131/18f

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