Preisabsprachen in Vergabeverfahren werden in der Rsp und teilweise auch in der Lehre unter den Tatbestand des Betrugs subsumiert. Dies wirft jedoch zahlreiche Fragen auf. Die Autoren untersuchen, ob der Ansatz, der Schaden bestehe in der Differenz zwischen Vergabepreis und hypothetischem Wettbewerbspreis, dogmatisch vertretbar ist und zu welchem Zeitpunkt ein allfälliger Schaden effektiv eintritt.
Schlagwörter: