A Allgemeines
Das IRÄG 2017 (BGBl I 2017/122) führte die Möglichkeit einer elektronischen Abfrage von Exekutionsdaten (§§ 427 ff EO) wieder ein, die mit 1. 1. 2019 in Kraft getreten ist. Kleinere Korrekturen und Ergänzungen plant der Gesetzgeber mit einem ZZRÄG 2019.