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Bankgarantie und Haftrücklass wirken nicht gleich

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/160ÖJZ 2019, 986 Heft 21 v. 28.10.2019

Eine Bankgarantie verschafft bei entsprechender Ausgestaltung nur weitestgehend die gleiche Sicherheit wie die Zurückbehaltung eines Teils des Werklohns. Während Bargeld jederzeit kompensationsfähig ist, ist dies eine Bankgarantie nicht. Es ist daher rechtsmissbräuchlich, eine Bankgarantie zu einem anderen Zweck als dem Sicherungszweck abzurufen.

9 Ob 28/19m

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