vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eine (Zweig-)Niederlassung erfordert eine Infrastruktur mit Vertretungsbefugnis

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2019/140ÖJZ 2019, 882 Heft 19 v. 30.9.2019

Eine Niederlassung ist jede dauerhafte Einrichtung eines Unternehmens, wenn sie einen Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit bildet und in dem MS, in dem sie sich befindet, über eine bestimmte reale und konstante Präsenz verfügt, von der aus eine geschäftliche Tätigkeit ausgeübt wird, und sie auf Dauer als Außenstelle des Stammhauses hervortritt. Dies setzt voraus, dass die Niederlassung der Aufsicht oder Leitung des Stammhauses untersteht und eine gewisse Weisungsgebundenheit der Niederlassung besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!