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Glassplitter in der Ferse: Beweislast

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/126ÖJZ 2019, 871 - 873 Heft 19 v. 30.9.2019

§ 1298 ABGB

Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB greift bereits dann Platz, wenn dem Geschädigten der Nachweis des Schadens und der Kausalität sowie zumindest eines ein rechtswidriges Verhalten indizierenden objektiv rechtswidrigen Zustands gelungen ist.

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