vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Karfreitag: Feiertagsentgelt für alle

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/124ÖJZ 2019, 866 - 869 Heft 19 v. 30.9.2019

§ 7 Abs 3 ARG (§ 9 Abs 5 ARG); Art 1 und 2 RL 2000/78/EG ; Art 21 GRC

Auch der Arbeitnehmer, der keiner der ehedem in § 7 Abs 3 ARG genannten Kirchen angehört, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des Feiertagsentgelts nach § 9 Abs 5 ARG, wenn dieser dem Ansuchen des Arbeitnehmers, am Karfreitag nicht zu arbeiten, nicht nachkommt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!