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Der untreue Einkaufskommissionär

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/11ÖJZ 2019, 85 - 86 Heft 2 v. 15.1.2019

Wird dem Einkaufskommissionär eine Geldsumme mit dem Auftrag übergeben, dafür Waren einzukaufen, dann sind nicht nur die Geldsumme und damit erworbene Waren anvertraut iSd § 133 StGB, sondern auch der wegen Nichtzustandekommens des Geschäfts rücküberwiesene Kaufpreis. Dass die Rücküberweisung ohne Zutun des Kommissionärs erfolgte, ist irrelevant.

6 Ob 75/18z

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