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Richterliche Unabhängigkeit: Grenzen der Dienstaufsicht

BeitragAufsatzChristoph BrennÖJZ 2019/104ÖJZ 2019, 849 - 859 Heft 19 v. 30.9.2019

Richterliche Unabhängigkeit einerseits und Dienstaufsicht zur Überwachung der pflichtgemäßen Ausführung der richterlichen Amtsgeschäfte andererseits sind nicht Gegensätze, sondern unabdingbare Voraussetzungen für eine qualitäts- und vertrauensvolle Rechtsprechung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats. Die Zulässigkeit von dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen ist an der individuellen richterlichen Unabhängigkeit zu messen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Abgrenzung von zulässigen Aufsichtsmaßnahmen und unzulässiger Einflussnahme. Dazu wird die "Drei-Kreise-Theorie" entwickelt.

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