§ 12 Abs 5 und 6 WettbG
Ein Widerspruchsrecht kommt iZm Hausdurchsuchungen durch die BWB nur jenen Betroffenen zu, die selbst einer (gesetzlichen) Schweigepflicht unterliegen oder zur Aussageverweigerung berechtigt sind.
24 Kt 4/22a
§ 12 Abs 5 und 6 WettbG
Ein Widerspruchsrecht kommt iZm Hausdurchsuchungen durch die BWB nur jenen Betroffenen zu, die selbst einer (gesetzlichen) Schweigepflicht unterliegen oder zur Aussageverweigerung berechtigt sind.
24 Kt 4/22a