Der EuGH hat in vier am 17. 11. 2022 veröffentlichten Entscheidungen die Position der Markeninhaber gegenüber Parallelimporteuren gestärkt und weitere Kriterien für die Zulässigkeit eines Umpackens von Arzneimitteln in eine neue Umhüllung und des Ersetzens einer Marke für ein Generikum durch jene des Referenzarzneimittels vorgegeben.
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