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Prioritätsfristen bei Geschmacksmustern und Patenten

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/67ÖBl 2022, 227 - 229 Heft 5 v. 13.9.2022

Der Anmelder eines Geschmacksmusters kann nicht nur sechs Monate, sondern zwölf Monate lang die Priorität einer vorangegangenen Patentanmeldung in Anspruch nehmen (nicht rechtskräftig).

T-579/19

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