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Rechtskräftig oder vollstreckbar oder beides?

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2022/51ÖBl 2022, 168 - 170 Heft 4 v. 5.7.2022

Bei der Unterscheidung zwischen "rechtskräftigen Urteilen" und "anderen vollstreckbaren Exekutionstiteln" ist die zweite Gruppe kein Überbegriff der ersten, sondern es liegen verschiedene Tatbestände vor.

1 R 4/22y

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