Verbraucher, die durch eine unlautere Geschäftspraktik einen Schaden erleiden, sind zur Schadenersatzklage legitimiert. Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken soll auch die Verbraucher schützen (Schutzzweck der Norm).
4 Ob 49/21s
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Verbraucher, die durch eine unlautere Geschäftspraktik einen Schaden erleiden, sind zur Schadenersatzklage legitimiert. Das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken soll auch die Verbraucher schützen (Schutzzweck der Norm).
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