A Anpassung der Beschreibung an geänderte Patentansprüche
Art 84 EPÜ: Angaben in der Beschreibung, die dem klaren Wortlaut der Patentansprüche widersprechen, könnten Zweifel an der beabsichtigten Bedeutung dieses Wortlauts aufkommen lassen; (lediglich) unter solchen Umständen muss ein Einwand nach Art 84 EPÜ erhoben werden (EPA-BK 17.