A Unionsmarke - absolute Eintragungshindernisse
1 Fehlende Unterscheidungskraft (Art 7 Abs 1 lit b UMV)
Mustermarken, bestehend aus Dreizacksternen auf schwarzem Hintergrund I und II, sowie Bildmarken, bestehend aus der Darstellung von Dreizacksternen auf schwarzem Hintergrund III und IV