Das Wichtigste zuerst: Die Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung (EU) 330/2010 (vGVO-ALT) ist mit 31. 5. 2022 außer Kraft getreten, die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (EU) 2022/720 (vGVO-NEU), die durch die neuen Leitlinien für vertikale Beschränkungen (Vertikal-LL) ergänzt wird, trat mit 1. 6. 2022 mit unmittelbarer Wirkung in allen EU-MS in Kraft.
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