Im September 2021 trat das KaWeRÄG 2021 in Kraft und führte ua eine neue Rechtfertigung für Zusammenschlüsse ein: das erhebliche Überwiegen der volkswirtschaftlichen Vorteile gegenüber den Nachteilen des Zusammenschlusses. Was auf den ersten Blick nach einer üblichen Abwägung klingt, steht in analytischem Widerspruch zu den Maßstäben des zugleich eingefügten Tests. Eine Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte kann den neuen Rechtfertigungstatbestand nachhaltig mit Leben füllen.