Mit großer Spannung erwartet, liegen sie nun seit einigen Monaten vor, die ersten Urteile des BGH zur auch medial kontrovers diskutierten Rechtsfrage der Kennzeichnungspflicht im Influencer-Marketing. (FN ) Dass diese Frage grundsätzlich auch Influencer adressiert, war spätestens seit einer ganzen Reihe an instanzgerichtlichen Urteilen aus den letzten Jahren bekannt. (FN ) Weniger klar war freilich bislang, unter welchen Voraussetzungen Influencer überhaupt dem UWG unterliegen und ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen müssen. Der BGH liefert mit seinen Urteilen einen grundsätzlichen Leitfaden, der zumindest im Ergebnis großteils auch Zustimmung verdient. Einige, nicht unwesentliche, Fragen bleiben aber weiterhin offen.