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Die EV auf dem Weg durch den elektronischen Verfügungsbereich zum Verpflichteten

RechtsprechungJudikaturN. N.ÖBl 2021/81ÖBl 2021, 236 - 238 Heft 5 v. 8.9.2021

Die Wirksamkeit einer EV, die im ERV zugestellt wird, richtet sich nicht nach der Zustellungsfiktion des § 89d Abs 2 GOG, doch ist die Zeit zu berücksichtigen, die für die Information des Verpflichteten erforderlich ist.

3 Ob 138/20w

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