Das in der Öffentlichkeit viel diskutierte "Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz" hat auch die Bestimmungen im ABGB über die Persönlichkeitsrechte neu gestaltet. Durch wen und wie lange kann das Ansehen eines Verstorbenen geschützt werden? Welche Rechte sind als unübertragbar und höchstpersönlich, welche sind jedenfalls vererblich und daher als weiter vermarktbar anzusehen?
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