Das Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPG) (FN 1) betreffend die vorläufige Anwendung fristete in Österreich bisher ein stiefmütterliches Dasein. Seit beinahe sechs Jahren lag es in Brüssel zur Unterzeichnung bereit, aber es wurde ihm wenig Beachtung geschenkt.
Abstract aus ÖBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.