Für den Schutz des Namens, der Firma und der besonderen Bezeichnung eines Unternehmens (oder eines Druckwerks) besteht keine Spezialzuständigkeit des HG Wien nach § 53 JN.
4 Ob 239/18b
Schlagwörter:
Für den Schutz des Namens, der Firma und der besonderen Bezeichnung eines Unternehmens (oder eines Druckwerks) besteht keine Spezialzuständigkeit des HG Wien nach § 53 JN.
4 Ob 239/18b
Schlagwörter: