Die Nov des PatAnwG war in den letzten Jahren, insb aufgrund politischer Unstimmigkeiten, inwieweit PatAnw zukünftig in interdisziplinären Einheiten tätig werden können, mehrmals aufgeschoben worden. Nachdem sich der Gesetzgeber schlussendlich - trotz eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens - entschieden hat, auch weiterhin keine Vergesellschaftung mit Angehörigen anderer freier Berufe zu zulassen, ging es dann schnell. Im Lichte des nach der Verabschiedung der Nov ergangenen Urteils des EuGH C-209/18 wird das PatAnwG aber vermutlich wieder novelliert werden müssen, um den Vorgaben des Unionsrechts zu genügen. Insb hinsichtlich der neuen, nun auch universitären juristischen Ausbildung von PatAnw ist dem Gesetzgeber aber ein großer Wurf gelungen.