Am Beginn der Legislaturperiode der EU 2014 - 2019 hatte ein neues europäisches Urheberrecht angekündigt. (FN ) Auch wenn dies nicht verwirklicht wurde, so wurden doch mehrere urheberrechtliche Normen beschlossen. Sie befassen sich allerdings nur mit sehr beschränkten Gebieten (zB der Nutzung von Online-Inhaltediensten durch Verbraucher im Urlaub) (FN ) - mit einer wesentlichen Ausnahme: Das ist die RL über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (FN ), die erst in der überaus normsetzungsfreudigen Schlussphase der Legislaturperiode beschlossen wurde.