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Bösgläubige Anmeldung eines mit einem Gattungsbegriff übereinstimmenden Domainnamens oberster Stufe (.eu) in der ersten Phase der gestaffelten Registrierung

RechtsprechungInternetrechtÖBl 2011/4ÖBl 2011, 24 - 27 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH nahm in der Entscheidung zur Bösgläubigkeit bei einer Registrierung einer EU-Domain Stellung und untersuchte, in welcher Form diese nachzuweisen ist.

Rechtsgrundlagen: Art 10 Abs 1 VO; Art 11 Abs 2 VO; Art 21 Abs 1 VO

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