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Zur Verjährung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft gegen den Wohnungseigentümer

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/92NZ 2025, 301 - 303 Heft 5 v. 6.6.2025

1. Die Eigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen mit seinen Beitragszahlungen säumigen Wohnungseigentümer aktiv legitimiert.

2. Ansprüche der Eigentümergemeinschaft auf Aufwendungen nach §§ 31, 32 WEG unterliegen der 30-jährigen Regelverjährung (§ 1479 ABGB).

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