In einer Reihe rezenter E hatte sich der OGH mit der Haftung des Sacheinlageprüfers für überbewertete Sacheinlagen zu beschäftigen: zum einen gegenüber der Gesellschaft, worin die Sacheinlage eingelegt wurde, zum anderen gegenüber Anleihegläubigern dieser Gesellschaft. Während damit Teilaspekte der Sacheinlageprüferhaftung geklärt wurden, bleiben grundlegende Fragen nach wie vor offen: Insb das Verschuldenserfordernis und die konkrete Ausgestaltung der Dritthaftung bleiben im Dunkeln. Noch ungeklärt sind weiters die Anspruchsberechtigten, die Beweislastverteilung sowie die Verjährung. Anlässlich dieser E soll der vorliegende Aufsatz einen Beitrag zur Konkretisierung der Sacheinlageprüferhaftung im Rahmen von Kapitalgesellschaften leisten.

