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Wertsicherung IV - Keine inhaltliche Überprüfung von Wertsicherungsklauseln im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2025/154NZ 2025, 522 - 526 Heft 9 v. 8.10.2025

1. Gegenstand eines Verfahrens nach § 37 Abs 1 Z 8 iVm § 16 Abs 8 MRG ist die Frage, ob die gesetzlichen Mietzinsbildungsvorschriften eingehalten wurden. Es geht um die Feststellung, ob der vereinbarte oder begehrte Hauptmietzins den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über die Mietzinsbildung entspricht.

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