1. Auch wenn Notare nach spanischem Recht ein öffentliches Amt ausüben, können sie, da sie diese Tätigkeiten unter Wettbewerbsbedingungen ausüben, nicht als Verwaltungsbehörden iS der BetriebsübergangsRL 2001/23 angesehen werden.
1. Auch wenn Notare nach spanischem Recht ein öffentliches Amt ausüben, können sie, da sie diese Tätigkeiten unter Wettbewerbsbedingungen ausüben, nicht als Verwaltungsbehörden iS der BetriebsübergangsRL 2001/23 angesehen werden.