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Mietzinsanpassung nach dem VPI zulässig

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2024/164NZ 2024, 539 - 541 Heft 10 v. 28.10.2024

Eine Wertsicherungsklausel, wonach der Mietzins an den VPI angepasst wird, ist sachlich gerechtfertigt und verstößt daher nicht gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG bzw § 879 Abs 3 ABGB. Dadurch wird die ursprüngliche subjektive Äquivalenz der Leistungen gewahrt, weil die inflationsbedingte (Geld-)Entwertung nur die Kaufkraft des Mietzinses verringert, der Wert der Sachleistung des Vermieters bleibt hingegen gleich.

1 Ob 64/24d

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