vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH zur Beschwerde gegen verweigerte Aktenabschrift gem § 95 Abs 3 NO

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2023/186NZ 2023, 526 Heft 10 v. 31.10.2023

Hat eine Notariatskammer eine Beschwerde nach § 95 Abs 3 NO (wegen verweigerter Aktenabschrift durch eine Notarin) nicht bescheidmäßig erledigt, so kann die betroffene Person dagegen Säumnisbeschwerde an das VwG erheben. Diesfalls hat das VwG zu klären, ob ein Bescheid zu erlassen gewesen wäre, nicht aber der VwGH im Rahmen eines RevVerf.

Ra 2023/03/0155

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!