Die Frage, ob Ansprüche aus dem gesetzlichen Pflegevermächtnis nach §§ 677 f mit Bereicherungsansprüchen nach § 1435 (analog) konkurrieren, kann im konkreten Fall offenbleiben.
2 Ob 110/23z
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Die Frage, ob Ansprüche aus dem gesetzlichen Pflegevermächtnis nach §§ 677 f mit Bereicherungsansprüchen nach § 1435 (analog) konkurrieren, kann im konkreten Fall offenbleiben.
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