Der Wunsch, den Pflichtteil eines entfremdeten Kindes zu mindern, wird vom Auftraggeber an den Rechtsberater häufig herangetragen.
Das ErbRÄG 2015 hat dafür eine Reihe von Veränderungen gebracht. Das Höchstgericht hat sich mit einigen davon bereits beschäftigt (2 Ob 83/21a NZ 2022/37; 2 Ob 116/22f NZ 2022/171; 2 Ob 9/23x NZ 2023/158 und zuletzt 2 Ob 89/23m in diesem Heft auf Seite 502 (NZ 2023/175)).