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Rekursrecht des Betroffenen gegen eine dem Willen des Erwachsenenvertreters folgende gerichtliche Entscheidung

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2023/116NZ 2023, 328 - 329 Heft 6 v. 27.6.2023

1. Dem Betroffenen steht gegen eine dem Willen des Erwachsenenvertreters folgende gerichtliche Entscheidung des Pflegschaftsgerichts auch dann ein Rekursrecht zu, wenn die bekämpfte Entscheidung in den Wirkungsbereich des Erwachsenenschutzvertreters fällt.

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