1. Bei der üblicherweise anzunehmenden durchschnittlichen Brauchbarkeit einer Mietwohnung kann man erwarten, mit einem durchschnittlichen Lüften das Auslangen zu finden. Eine mietvertragliche Verpflichtung zum Querlüften alle drei bis vier Stunden für fünf bis zehn Minuten, also zu sechs- bis achtmaligem Lüften pro Tag, besteht (ohne gesonderte konkrete Vereinbarung) nicht.