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Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/98NZ 2022, 344 - 346 Heft 7 v. 20.7.2022

1. Ohne Zustimmung aller Parteien steht Dritten das Recht auf Akteneinsicht nur unter den Voraussetzungen des § 219 Abs 2 ZPO zu.

2. Ob die Voraussetzungen für eine Akteneinsicht Dritter erfüllt sind, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen und stellt daher grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage dar.

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