Die Einbringung eines Teilbetriebs gem § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG in eine Gesellschaft, an der der Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO jedenfalls dann nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist.
17 Ob 13/21t