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War der Erblasser mangels Intabulation nicht wirksam grundbücherlicher Eigentümer, soll ein Ausspruch nach § 178 Abs 2 Z 2 AußStrG nicht möglich sein

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2022/131NZ 2022, 444 - 446 Heft 9 v. 29.9.2022

1. § 380 ABGB statuiert die Zweiaktigkeit des Eigentumserwerbs. Der Modus beim Erwerb unbeweglicher Sachen ist die Eintragung in das Grundbuch (§ 431 ABGB). Einer Intabulation der vom Erblasser erworbenen Liegenschaft ist dem Grundbuch nicht zu entnehmen. In der Vermögenserklärung wurde dies auch angeführt.

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