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Keine eigenhändige Nuncupatio bei notarieller letztwilliger Verfügung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2022/121NZ 2022, 409 - 412 Heft 8 v. 22.8.2022

Bei Errichtung einer notariellen letztwilligen Verfügung ist - unabhängig davon, ob diese in Form eines Notariatsakts, bei dem das Rechtsgeschäft unmittelbar als solches errichtet wird, oder eines notariellen Protokolls nach §§ 70 ff NO erfolgt - keine eigenhändige Nuncupatio des Erblassers iSd § 579 ABGB erforderlich.

2 Ob 63/22m

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