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Dauerhafte Verwahrung des Originals einer letztwilligen Verfügung

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/176NZ 2021, 638 - 639 Heft 11 v. 12.11.2021

Das Gericht hat die Originalurkunde einer letztwilligen Verfügung dauerhaft zu verwahren. Nur eine Abschrift oder Kopie darf an verfahrensbeteiligte Personen ausgefolgt werden.

2 Ob 168/20z

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