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Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip der Bürgschaft in § 1352 ABGB nicht verfassungswidrig

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/35NZ 2020, 114 - 117 Heft 3 v. 2.4.2020

1. Die in § 1352 ABGB angeordnete Ausnahme vom Akzessorietätsprinzip ist sachlich gerechtfertigt und aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

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