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Verlassenschaftskurator

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/95NZ 2019, 291 Heft 8 v. 28.8.2019

Nach § 167 Abs 3 ABGB bedürfen Vertretungshandlungen des Verlassenschaftskurators in Vermögensangelegenheiten der Genehmigung des Gerichts, sofern die Angelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört.

2 Ob 46/18f

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