Stand: Regierungsvorlage 23. 1. 2008 (432 BlgNR 23. GP)
Mit dieser Novelle, die am 1. 7. 2008 in Kraft treten soll, sollen Lücken im Erwerberschutz des BTVG geschlossen werden. Die Neuregelungen, die im Folgenden in den wesentlichen Zügen dargestellt sind, sollen ausnahmslos nur für nach Inkrafttreten abgeschlossene Bauträgerverträge gelten.