Bundesgesetz, mit dem das AZG und das ARG geändert werden
BGBl I 2004/30, ausgegeben am 27.04.2004
Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben waren ursprünglich von den Bestimmungen der EU-Arbeitszeit-RL 93/104/EG ausgenommen; mittlerweile wurden die einzelnen Verkehrsträger entweder in die Arbeitszeit-RL aufgenommen (zB durch Arbeitszeit-Änderungs-RL 2000/34/EG) oder es wurden für sie eigenständige Richtlinien erlassen (zB betreffend Hochseeschifffahrt RL 1999/63/EG und RL 1999/95/EG) .