Noch vor den Nationalratswahlen wurde eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) einstimmig beschlossen; die Kundmachung erfolgte am 20.10.2008 (BGBl I 2008/128). Die neuen Bestimmungen treten am 1.1.2009 in Kraft. Wesentliche Inhalte sind eine Erhöhung des Pflegegeldes sowie eine bessere Einstufung für Kinder und Jugendliche und Personen mit schweren geistigen oder psychischen Behinderungen.