NWG § 1
Die Bestimmungen des NWG müssen nach ständiger Rechtsprechung einschränkend ausgelegt werden. Die Frage, ob der beanspruchte Notweg für die Zwecke einer ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung notwendig ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
OGH, 29.04.2014, 9 Ob 12/14a